Ratgeber

Selbstbehalt & Mangelfall 2026: Was bleibt dem Zahlenden?

Kindesunterhalt darf niemanden ins Bodenlose ziehen: Jedem Zahlungspflichtigen bleibt ein geschützter Mindestbetrag zum Leben — der Selbstbehalt. Und wenn das Einkommen nicht für alle Kinder reicht, greift eine eigene Rechenlogik, der Mangelfall. Beides gehört zusammen, und beides wird oft missverstanden.

Kurz & ehrlich: Gegenüber minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt 2026 bei 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Deckt das bereinigte Einkommen die Zahlbeträge nicht, ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten, liegt ein Mangelfall vor — dann wird das verfügbare Geld quotal auf die vorrangigen Kinder verteilt. Rangfolge und Verteilung regeln § 1609 BGB und die Düsseldorfer Tabelle.

Der Selbstbehalt: die Untergrenze

Der Selbstbehalt (auch „Eigenbedarf") ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt bleiben muss, bevor Unterhalt gezahlt wird. Er ist gestaffelt danach, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird — gegenüber kleinen Kindern ist er am niedrigsten, weil deren Bedarf besonders geschützt ist (gesteigerte Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB).

Selbstbehalt gegenüber …2026darin Warmmiete
Gegenüber minderjährigen (und privilegierten volljährigen) Kindern — nicht erwerbstätig1.200 €520 €
Gegenüber minderjährigen (und privilegierten volljährigen) Kindern — erwerbstätig1.450 €520 €
Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern (angemessener Selbstbehalt)1.750 €650 €
Gegenüber dem getrennten / geschiedenen Ehegatten — erwerbstätig1.600 €580 €
Gegenüber dem Ehegatten — nicht erwerbstätig1.475 €580 €

Der Anteil „Warmmiete" ist wichtig: Wohnst du deutlich teurer (und ist das nicht unangemessen), kann der Selbstbehalt steigen; bei niedrigeren Wohnkosten sinkt er dagegen in der Regel nicht. Lebst du mit einem leistungsfähigen Partner zusammen, kann er um etwa 10 % gekürzt werden, weil ihr euch Fixkosten teilt.

Wann entsteht ein Mangelfall?

Die Rechnung ist im Kern einfach:

bereinigtes Netto − notwendiger Selbstbehalt = Verteilungsmasse

Ist diese Verteilungsmasse kleiner als die Summe der Zahlbeträge aller Kinder, liegt ein Mangelfall vor — das Einkommen reicht dann nicht, um jedem Kind den vollen Tabellenbetrag zu zahlen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren. Statt einfach zu kürzen, schreibt die Düsseldorfer Tabelle eine faire Verteilung vor.

So wird verteilt — das amtliche Beispiel

Verteilt wird nach Einsatzbeträgen: Für jedes Kind ist das sein Zahlbetrag (Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeldanteil). Die Verteilungsmasse wird dann im Verhältnis dieser Einsatzbeträge aufgeteilt. Das offizielle Rechenbeispiel der Düsseldorfer Tabelle 2026:

Bereinigtes Netto 1.750 €, erwerbstätig (Selbstbehalt 1.450 €) → Verteilungsmasse 300 €. Drei Kinder: 18 (Schüler, privilegiert), 7 und 5 Jahre.

KindEinsatzbetragAnteil an 300 €
K1 · 18 J. (Schüler)698 − 259 = 439,00 €107,60 €
K2 · 7 J.558 − 129,50 = 428,50 €105,02 €
K3 · 5 J.486 − 129,50 = 356,50 €87,38 €
Summe1.224,00 €300,00 €

Jeder Anteil ist Verteilungsmasse × Einsatzbetrag ÷ Summe der Einsatzbeträge — für K1 also 300 € × 439 ÷ 1.224 = 107,60 €. Statt willkürlicher Kürzung trägt jedes Kind denselben prozentualen Abschlag.

Wer kommt zuerst? Die Rangfolge (§ 1609 BGB)

Reicht das Geld nicht einmal für alle Berechtigten, entscheidet die gesetzliche Rangfolge, wer überhaupt etwas bekommt — von oben nach unten:

  1. Minderjährige und ihnen gleichgestellte privilegierte volljährige Kinder (unter 21, im Elternhaushalt, in Schulausbildung)
  2. Elternteile, die ein Kind betreuen, sowie Ehegatten bei langer Ehedauer
  3. übrige (Ex-)Ehegatten
  4. nicht privilegierte volljährige Kinder
  5. Enkel und weitere Abkömmlinge · 6. Eltern · 7. weitere Verwandte

Praktisch heißt das: Kleine und in Ausbildung befindliche Kinder werden zuerst bedient. Ein nachrangiger Ehegatte oder ein volljähriges Kind im Studium geht im Mangelfall leer aus, solange die vorrangigen Kinder nicht gedeckt sind.

Verwandt: der Bedarfskontrollbetrag

Noch vor dem Mangelfall greift eine mildere Korrektur: der Bedarfskontrollbetrag (BKB). Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug aller Zahlbeträge weniger als der BKB seiner Einkommensgruppe, wird er eine Gruppe tiefer eingestuft — die Zahlbeträge sinken also, bevor es überhaupt zum Mangelfall kommt. Erst wenn selbst die unterste Gruppe (der Mindestunterhalt) nicht mehr trägt, wird nach dem Mangelfall-Schema verteilt.

Was der Rechner zeigt — und was die App rechnet

Der Unterhaltsrechner auf dieser Seite prüft automatisch, ob dein Einkommen den Selbstbehalt wahrt, und warnt bei einem Mangelfall. Die konkrete quotale Verteilung auf mehrere Kinder — inklusive Rangfolge, Volljährigen und Patchwork-Konstellationen — ist Teil der fam-calc-App. Für eine erste, verständliche Einordnung deiner Situation reicht der Web-Rechner aber allemal.

Quellen

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