Wer mehr verdient, zahlt mehr Miete — oder doch halbe-halbe? Sobald zwei Einkommen unterschiedlich groß sind, wird jede gemeinsame Ausgabe zur Fairness-Frage. Die gute Nachricht: Es gibt drei etablierte Modelle, und keins davon ist „das richtige". Wer sie nebeneinander sieht, kann bewusst wählen — statt aus Gewohnheit 50/50 zu machen.
Modell 1: 50/50 — einfach, aber selten fair
Jede:r zahlt die Hälfte. Das fühlt sich neutral an, ist es aber nur bei ähnlichen Einkommen: Bei 3.000 € und 2.200 € Netto kosten 900 € Beitrag die eine Person 30 % ihres Einkommens, die andere 41 %. Finanztip empfiehlt als Faustregel, bei spürbarem Einkommensunterschied von 50/50 abzuweichen — und wenn man doch dabei bleibt, die Wohnung am niedrigeren Einkommen auszurichten.
Modell 2: Einkommensanteilig — gleiche relative Last
Jede:r zahlt im Verhältnis des eigenen Einkommens. Bei 3.000/2.200 € trägt A rund 58 %, B rund 42 % — von 1.800 € gemeinsamen Kosten also etwa 1.038 € und 762 €. Beide geben denselben Anteil ihres Einkommens für das gemeinsame Leben aus. Das ist das am häufigsten empfohlene Modell (Finanztip, Verbraucherzentrale, N26 u. a.).
Zwei Verfeinerungen, die fast alle Rechner weglassen:
- Passives Einkommen mitzählen: Mieteinnahmen, Dividenden und Zinsen erhöhen die Leistungsfähigkeit genauso wie Gehalt. Wer 2.500 € verdient und 500 € Mieteinnahmen hat, steht wie ein 3.000-€-Verdiener da — fair ist, das in die Quote einzubeziehen (oder bewusst zu entscheiden, es nicht zu tun).
- Persönliche Fixkosten vorab abziehen: Wer allein einen Kredit oder Unterhaltszahlungen trägt, hat real weniger verfügbar. Analog zum „bereinigten Netto" im Unterhaltsrecht kann man solche Posten vor der Quote abziehen — das sollte aber beiden transparent sein.
Modell 3: Gleicher Rest — gleiche absolute Freiheit
Hier zählt nicht der Beitrag, sondern was übrig bleibt: Beide behalten nach den gemeinsamen Kosten exakt denselben Betrag zum freien Verfügen. Im Beispiel (3.000/2.200 €, 1.800 € Kosten) zahlt A 1.300 € und B 500 € — beiden bleiben 1.700 €. Finanzfluss beschreibt es als „Überschuss hälftig"-Variante, in Eltern-Ratgebern gilt es als die gerechteste Form, weil es Einkommensunterschiede komplett neutralisiert.
Konsequenz, die man aushalten muss: Das Modell behandelt das Geld weitgehend als gemeinsames. Wer starken Wert auf „mein Gehalt = mein Geld" legt, wird eher beim anteiligen Modell landen.
Elternzeit & Care-Arbeit: der Härtetest
Spätestens wenn eine Person in Elternzeit geht oder Stunden reduziert, kippen 50/50 und Anteilig ins Absurde — die Person mit Care-Verantwortung hat dann Arbeit und kein Geld. Das Modell „gleicher Rest" löst das automatisch: Rechnerisch entsteht eine Ausgleichszahlung an die betreuende Person.
Das ist keine Großzügigkeit, sondern entspricht der gesetzlichen Wertung: § 1360 BGB verpflichtet Ehegatten zum Familienunterhalt und stellt ausdrücklich klar, dass Haushaltsführung ein gleichwertiger Beitrag ist. Daraus leitet die Rechtsprechung sogar einen Taschengeldanspruch ab (üblich genannt: rund 5–7 % des Nettos des verdienenden Ehegatten). Banken wie die DKB empfehlen zusätzlich, für die betreuende Person in die private Altersvorsorge einzuzahlen — Care-Arbeit kostet sonst doppelt: heute Einkommen, morgen Rente.
Wichtig für Unverheiratete: § 1360 BGB gilt nur in der Ehe. Ohne Trauschein ist jede Aufteilung reine Vereinbarungssache — umso wichtiger, sie bewusst und explizit zu treffen.
Die Umsetzung: das 3-Konten-Modell
Egal welches Modell — praktisch bewährt hat sich dieselbe Mechanik: zwei Einzelkonten plus ein Gemeinschaftskonto, von dem alle gemeinsamen Kosten abgehen. Zwei Varianten:
- Feste Überweisung: Beide überweisen monatlich ihren Beitrag (50/50, anteilig oder nach gleichem Rest berechnet) aufs Gemeinschaftskonto — plus etwas Puffer für Unregelmäßiges wie Urlaub oder Reparaturen.
- Alles in einen Topf: Beide Gehälter gehen komplett aufs Gemeinschaftskonto; nach den gemeinsamen Kosten wird der Überschuss hälftig auf die Einzelkonten zurücküberwiesen. Das ist das „gleicher Rest"-Modell ohne Rechnen.
Verbreitete Faustregel aus der Ratgeberlandschaft: Jedem sollten etwa 30–40 % des eigenen Nettos für Persönliches bleiben — sonst ist der Topf zu groß gewählt.
Woran auch das beste Modell scheitert
An fehlender Transparenz. Jedes Modell setzt voraus, dass beide ihr Einkommen ehrlich offenlegen — inklusive passiver Einkünfte. Und: Einmal festgelegt ist nicht für immer. Gehaltssprung, Elternzeit, Erbschaft — jede größere Änderung ist ein Anlass, die Aufteilung neu zu rechnen. Genau dafür ist ein Rechner da, den man in zwei Minuten neu füttert.