Ratgeber

Bereinigtes Nettoeinkommen: Was beim Unterhalt wirklich zählt

Die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle steht und fällt mit einer Zahl: dem bereinigten Nettoeinkommen. Es ist fast nie das Netto vom Gehaltszettel — und genau hier entstehen die meisten Fehler, Streitigkeiten und falschen Erwartungen. Ein Überblick, was die Leitlinien der NRW-Oberlandesgerichte 2026 anerkennen.

Kurz & ehrlich: Ausgangspunkt ist das Durchschnitts-Netto der letzten 12 Monate inklusive Weihnachts-/Urlaubsgeld (Selbständige: 3-Jahres-Schnitt). Davon gehen anerkannte Posten ab — vor allem berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten und zusätzliche Altersvorsorge. Dazu kommen aber auch Zurechnungen wie Firmenwagen oder mietfreies Wohnen. Jeder Posten kann die Einkommensgruppe verschieben — und damit den Unterhalt um 25–40 € pro Kind und Stufe.

Vom Brutto zum bereinigten Netto

Die Rechnung läuft in drei Schritten: 1. Jahresbrutto inklusive aller Sonderzahlungen durch 12 teilen. 2. Steuern, Sozialabgaben und angemessene Vorsorge abziehen → das unterhaltsrechtliche Netto. 3. Die anerkannten Posten bereinigen. Erst diese dritte Stufe entscheidet über die Einkommensgruppe — und sie ist der Teil, den einfache Tabellen-Lookups weglassen.

Die wichtigsten Posten im Überblick

PostenLeitlinieWas gilt
Berufsbedingte AufwendungenNr. 10.2.1Konkret belegen (Arbeitsmittel, Fortbildung …). Die bekannte 5-%-Pauschale gilt in NRW regulär nur bei fiktiven Einkünften — andere OLG-Bezirke sind großzügiger.
Fahrtkosten zur ArbeitNr. 10.2.20,42 € je gefahrenem Kilometer; ab dem 31. Entfernungskilometer in der Regel 0,28 € für die Mehrstrecke. Vorrang hat der ÖPNV, wenn zumutbar.
Zusätzliche AltersvorsorgeNr. 10.1.2Bis 4 % des Bruttoeinkommens (z. B. Riester, private Rente) — nur tatsächlich gezahlte Beiträge, und beim Kindesunterhalt nur, wenn der Mindestunterhalt gedeckt bleibt.
Berücksichtigungswürdige SchuldenNr. 10.4Einzelfallabwägung nach Art, Grund und Zeitpunkt. Gegenüber minderjährigen Kindern nur eingeschränkt, wenn sonst der Mindestunterhalt gefährdet wäre.
FirmenwagenNr. 4Privatnutzung erhöht das Einkommen (ersparte eigene Kfz-Kosten); der steuerliche 1-%-Ansatz dient als Anhaltspunkt, nicht als starre Regel.
Wohnvorteil (Eigenheim)Nr. 5Mietfreies Wohnen zählt als Einkommen in Höhe des Wohnwerts — abzüglich Zins, Tilgung (bis zur Höhe des Wohnwerts) und Instandhaltung.
Vorrangige UnterhaltslastenNr. 10.5Zahlbeträge für weitere Kinder werden vorweg abgezogen.
UmgangskostenNr. 10.7Hohe Kosten für den Umgang (Fahrten, Übernachtung) können abziehbar sein oder den Selbstbehalt erhöhen.

Nicht zum Einkommen zählen übrigens: das Kindergeld (Nr. 3) und der Unterhaltsvorschuss (Nr. 2.11).

Warum sich Genauigkeit hier lohnt

Ein Beispiel: 3.350 € Netto klingt nach Einkommensgruppe 5. Wer aber 300 € anerkannte Fahrtkosten und 4 % zusätzliche Altersvorsorge geltend machen kann, rutscht mit dem bereinigten Netto zwei Gruppen tiefer — das sind je nach Altersstufe 50 bis 65 € weniger Zahlbetrag pro Kind und Monat. Umgekehrt kann ein übersehener Firmenwagen oder Wohnvorteil die Rechnung des anderen Elternteils deutlich erhöhen. Genau dieser Schritt fehlt den meisten kostenlosen Rechnern — und ist der häufigste Kritikpunkt an bestehenden Unterhalts-Apps.

Achtung: Leitlinien sind regional

Die Düsseldorfer Tabelle ist bundesweit einheitlich, die Bereinigungsregeln stehen aber in den Leitlinien des jeweiligen OLG-Bezirks — und die unterscheiden sich im Detail (etwa bei der 5-%-Pauschale, die z. B. die süddeutschen Leitlinien großzügiger handhaben). Dieser Artikel folgt den Leitlinien NRW; im Streitfall zählt der Bezirk des zuständigen Gerichts.

Quellen

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