Ratgeber

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus — was lohnt sich wann?

Elterngeld gibt es in zwei Varianten plus einem Bonus — und die Wahl ist keine Formsache: Sie entscheidet über Monatsbetrag, Bezugsdauer und darüber, wie gut sich Teilzeit rechnet. Die Grundregeln nach dem BEEG, Stand 2026.

Kurz & ehrlich: Basiselterngeld ersetzt 65–100 % des Nettos vor der Geburt (min. 300 €, max. 1.800 €) für bis zu 12 + 2 Monate. ElterngeldPlus halbiert den Betrag bei doppelter Dauer — und ist bei Teilzeit oft die klar bessere Wahl, weil der Zuverdienst das Elterngeld dort weniger stark drückt. Der Partnerschaftsbonus legt bis zu 4 Plus-Monate je Elternteil obendrauf, wenn beide 24–32 Wochenstunden arbeiten.

Die Ersatzrate: 65 bis 100 Prozent

Grundformel: Elterngeld = Ersatzrate × Netto vor der Geburt. Die Rate beträgt 67 % — mit zwei Gleitzonen (§ 2 BEEG):

  • Unter 1.000 € Netto steigt sie je 2 € um 0,1 Punkte, bis auf 100 % — Geringverdienende bekommen also anteilig am meisten.
  • Über 1.200 € sinkt sie je 2 € um 0,1 Punkte, bis auf 65 % (ab 1.240 € konstant).

Gedeckelt ist das Basiselterngeld bei 1.800 € — dieser Höchstbetrag ist ab etwa 2.770 € Netto erreicht. Wichtig: „Netto" meint das amtliche Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle pauschaliert aus dem Brutto berechnet (§§ 2c–2f BEEG). Das Gehaltszettel-Netto ist eine gute Näherung, weicht aber leicht ab — und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen gar nicht mit.

Die zwei Varianten im Vergleich

BasiselterngeldElterngeldPlus
Monatsbetragvoll (300–1.800 €)halb (150–900 €)
Dauer12 + 2 Partnermonate (Alleinerziehende: 14)je Basismonat 2 Plus-Monate
Bezugsfensterbis zum 14. Lebensmonatbis zum 32. Lebensmonat
Bei TeilzeitZuverdienst drückt den Betrag volloft voller Differenzbetrag bis zur Plus-Kappe

Ohne Zuverdienst ist die Gesamtsumme identisch — halber Betrag mal doppelte Zeit. Interessant wird es mit Einkommen im Bezug.

Der Teilzeit-Effekt: Warum Plus oft gewinnt

Arbeitest du im Bezugsmonat (erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden), wird das Elterngeld auf die Differenz zwischen dem Einkommen vorher und nachher gerechnet (§ 2 Abs. 3 BEEG). Beispiel: 2.400 € Netto vorher, 1.200 € Teilzeit-Netto im Bezug → Elterngeld auf 1.200 € Differenz, bei 65 % also 780 €.

Der Clou: Beim Basiselterngeld verbrauchst du für diese 780 € einen vollen Monat deines 14-Monats-Budgets. Beim ElterngeldPlus gilt eine Kappe von der Hälfte des Elterngelds ohne Zuverdienst — hier ebenfalls 780 € (die Hälfte von 1.560 €). Du bekommst also denselben Monatsbetrag, aber doppelt so lange. Genau für diese Konstellation wurde ElterngeldPlus gebaut.

Partnerschaftsbonus und die Partner-Regeln

  • Partnerschaftsbonus (§ 4b): Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24–32 Wochenstunden, gibt es 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil — Alleinerziehende erhalten ihn allein.
  • Gemeinsamer Bezug begrenzt: Basiselterngeld können beide Eltern nur noch in einem Monat gleichzeitig beziehen (innerhalb der ersten 12 Lebensmonate). Ausnahmen gelten u. a. für Mehrlinge und Frühchen. ElterngeldPlus ist von der Beschränkung nicht betroffen.
  • Frühchen-Bonus: Bei Geburt mindestens 6/8/12/16 Wochen vor dem errechneten Termin gibt es 1 bis 4 zusätzliche Basiselterngeld-Monate (§ 4 Abs. 5).

Boni und Grenzen, die oft übersehen werden

  • Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 € (Plus: 37,50 €) — wenn ein weiteres Kind unter 3 (oder zwei unter 6) im Haushalt leben.
  • Mehrlingszuschlag: +300 € je weiterem Kind der Geburt (Plus: 150 €). Elterngeld selbst gibt es pro Geburt, nicht pro Kind.
  • Einkommensgrenze: Lag das zu versteuernde Einkommen (Paar gemeinsam oder alleinerziehend) im letzten Steuerjahr über 175.000 €, entfällt der Anspruch komplett (§ 1 Abs. 8).
  • Steuer: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz aufs übrige Einkommen — die Nachzahlung im Folgejahr einplanen.
  • Mutterschaftsgeld: wird auf das Elterngeld der Mutter angerechnet — die ersten beiden Lebensmonate sind bei Angestellten faktisch „belegt".

Reform in Sicht

Für 2026 gelten die hier genannten Werte unverändert. Eine Elterngeld-Reform ist allerdings in politischer Diskussion (u. a. zur Bezugsdauer) — beschlossen ist nichts. Sobald sich die Rechtslage ändert, aktualisieren wir Rechner und Artikel; der Stand ist jeweils unter dem Ergebnis ausgewiesen.

Quellen

Alle Artikel